Information über die Kostenübernahme des Rehabilitationssportes durch die Krankenkassen

Voraussetzung:

  • 1. Feststellung einer Koronarerkrankung durch eine medizinische Einrichtung
  • 2. Behandlung der Koronarerkrankung durch eine medizinische Einrichtung

Ablauf:

  • 1. Ausstellung eines „Antrages auf Kostenübernahme für Rehabilitationssport“
    (Formblatt 56 gültig ab 1. 1.2023) durch die behandelnde medizinische Einrichtung
  • 2. Weiterleitung des Antrages an die entsprechende Krankenkasse zwecks
    Kostenübernahmeerklärung. Unterschrift des Antragstellers auf der Rückseite des Formulars. Bitte beachten !!
    Rehabilitationssport in Herzgruppen wird immer für 90 Übungseinheiten verordnet.
    Sollte er aus gesundheitlichen Gründen weitergeführt werden,
    muss er neu verordnet werden.
  • 3. Nach Aushändigung des bestätigten Antrages durch die Krankenkasse sind folgende Schritte vom Vereinsmitglied zu erledigen:
  • 3.1 Anmeldung in der Rehasportgruppe und Empfang des Formblattes „Teilnahmebestätigung“
  • 3.2 Mit dem Beginn der Rehamaßnahme hat das Vereinsmitglied die Teilnahme am Rehasport auf der „Teilnahmebestätigung“ unmittelbar am Sporttag mit Datum und Unterschrift lückenlos zu bestätigen.
  • Neu ab 1.7.2023 für AOK Mitglieder! Genehmigung durch Kasse nicht erforderlich.
  • 3.3 Die Abgabe der „Teilnahmebestätigung“erfolgt durch das Vereinsmitglied jeweils für das 1. Halbjahr bis zum 10. Juli des laufenden Jahres und für das 2. Halbjahr bis zum 10. Januar des folgenden Jahres.
  • 3.4 Das Vereinsmitglied lässt seine absolvierten Übungseinheiten für das jeweilige Halbjahr vom Übungsleiter auf dem Teilnahmeblatt mit Datum und Unterschrift mitzeichnen.